Miriam-Caliebe-Vorsorge

Für den Fall, dass das Unerwartete eintritt: eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können zu wesentlichen Veränderungen der persönlichen Lebensgestaltung führen. In solchen Situationen kann nicht automatisch der nächste Verwandte bzw. Ehegatte oder Lebenspartner für die betroffene Person handeln oder entscheiden.

Für die persönliche Notfallvorsorge sind General- und Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sehr wichtig. Es ist daher ratsam für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Mit einer Vollmacht können von Ihnen ausgewählte Vertrauenspersonen Ihre Angelegenheiten im Notfall regeln und Entscheidungen für Sie treffen: so zum Beispiel im Krankheitsfall, bei einem Unfall oder aber in Ihrer Abwesenheit, wenn Sie im Urlaub sind oder während einer Kur.

Ihre Notarin bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Diese sollen auf diese Weise auch Geltung erlangen.

Zur Vorbereitung eines Entwurfs einer General- und Vorsorgevollmacht oder eines Entwurfs einer Betreuungs- und Patientenverfügung und diesbezüglicher Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. So stehen Sie im Ernstfall nicht unvorbereitet da.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne: 07472 / 166 93 60