Miriam-Caliebe-Vererben

Mithilfe eines Testaments oder Erbvertrags können Regelungen getroffen werden, die dazu dienen zu entscheiden, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhält. Als Erblasser müssen Sie sich nicht an die gesetzliche Erbfolge halten, denn das Grundgesetz garantiert Testierfreiheit.

Bei – vor allem handgeschriebenen – Testamenten können Unklarheiten und Fehler Anlass zum Streit geben. Die notarielle Beratung und Vorbereitung und die damit einhergehende Beurkundung sind daher dringend zu empfehlen.

Ein Erbvertrag ist beurkundungspflichtig. Die Bindung an einen Erbvertrag ist sinnvoll, um den Nachlass im Sinne des Versterbenden zu steuern. Der Erbvertrag ist ein flexibles und individuelles Instrument, um somit die Erbfolge den Wünschen des Erblassers anzupassen.

In einem gemeinsamen Besprechungstermin berät Sie Ihre Notarin über eine Vielzahl von Gestaltungsinstrumenten, um Ihren letzten Willen optimal und rechtssicher zur Geltung zu bringen.

Außerdem können im Zusammenhang mit einer Erbschaft weitere Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht erforderlich werden, z.B. ein Erbscheinantrag oder eine Erbausschlagung. Auch diesbezüglich stehen wir Ihnen für Fragen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne: 07472 / 166 93 60