Miriam-Caliebe-Schenken

Sowohl die Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder wie auch das Klären der Unternehmensnachfolge kann eine große Bedeutung erlangen. Häufig besteht das Interesse, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen ohne dass ein Sterbefall vorliegt.

Von vorweggenommener Erbfolge spricht man, wenn eine Übertragung als Schenkung mit Rücksicht auf die Erbfolge erfolgen soll.

Beim notariellen Schenkungsvertrag ist die Notarin/der Notar ein fachkundiger Helfer. Denn rechtlich komplexe Übertragungen von Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie künftige Schenkungen benötigen eine notarielle Beurkundung.

Eine Übergabe ist nur sinnvoll, wenn sich Übergeber und Übernehmer einander vertrauen und mit Hilfe Ihrer Notarin jeweilige Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.

Dabei handelt es sich häufig um individuelle Gestaltungen, die in einem Termin persönlich besprochen werden. Denn etwaige Auswirkungen müssen immer im Einzelfall überprüft werden.

Wir werden mit Ihnen die Auswirkungen besprechen und gemeinsam mit Ihnen einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne: 07472 / 166 93 60