Miriam-Caliebe-Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für die meisten Beteiligten mit zu den bedeutendsten Geschäften. Damit sich sowohl Käufer als auch Verkäufer in Fragen des Immobilienrechts sachgemäß beraten fühlen, ist die Mitwirkung einer Notarin/eines Notars vorhergesehen. Kaufverträge über Grundbesitz müssen folglich notariell beurkundet werden, denn dadurch sorgt Ihre Notarin für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung.

Wir helfen dabei Risiken zu vermeiden, damit ein sachgerechter und ausgewogener Entwurf eines Kaufvertrags entsteht. Wir übernehmen darüber hinaus die Koordination der rechtlichen Abwicklung des geschlossenen Vertrags. Dies gilt für alle Arten von Immobilienkaufverträgen. Diese umfassen z.B. den Erwerb von

  • Eigentumswohnungen,
  • Ein- oder Mehrfamilienhäusern,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Bauplätzen,
  • Gartengrundstücken und
  • landwirtschaftliche Flächen.

In jeden Immobilienkaufvertrag regelt Ihre Notarin die Sicherung von Käufer und Verkäufer, die Löschung oder den Fortbestand von Belastungen und die Gewährleistung von Mängeln. Außerdem regelt Ihre Notarin den Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten und klärt über die Aufteilung der Erschließungskosten auf.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir beraten Sie gerne: 07472 / 166 93 60